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24h - Hotline: +49 335 - 22411

ASB-Fahrdienst – Mobilität für jede Lebenslage

Es gibt Situationen im Leben, da ist man durch Krankheit vorübergehend oder dauerhaft in seiner Mobilität eingeschränkt. Im Alter oder mit chronischer Erkrankung lässt die Fähigkeit nach, sich selbstständig aus dem Zuhause oder dem Pflege- oder Wohnheim fortzubewegen. Dafür gibt es uns, den ASB-Fahrdienst.

Wir holen Sie ab und befördern Sie zu Ihrem Ziel und wieder zurück. In unserem Fahrservice unterscheiden wir zwischen Krankenfahrten und Individualfahrten. Für Fragen zu unseren Beförderungsleistungen stehen wir Ihnen auch gern zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Sie! Ein Anruf genügt!

ASB-Vitalis Fahrdienst

Andreas Barownick
Fahrdienstleiter
Heilbronner Straße 24
15230 Frankfurt (Oder)

Telefon +49 335 - 401 368 215
 

E-Mail schreiben

Fahrservice hin und zurück – Wir sind für Sie da für Fahrten...

  • zur Tagespflege
  • zur Dialyse
  • zur Chemotherapie
  • zu Arztpraxen, Therapien und zur Reha, sowie bei stationärer Einweisung ins Krankenhaus

Fahrservice für jede individuelle Situation

  • Beförderung im Rollstuhl
  • Beförderung im Tragestuhl (bei Hindernissen wie Treppen usw.)
  • Beförderung im Liegen (mit dafür vorgesehener Krankenfahrtrage)
  • Beförderung im Sitzen (für mobile, gehfähige Fahrgäste)

Krankenfahrt

Wenn es medizinisch erforderlich ist, stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus, auch „Transportschein“ genannt. Dann sind wir Ihr Ansprechpartner! Wir befördern Sie mit Fahrzeugen, in denen auch Rollstühle oder Tragestühle befestigt werden können. Unsere freundlichen und geschulten Fahrer sind erfahren im Umgang mit Patienten und stellen sich ganz auf Sie ein.

Individualfahrt

Auch Fahrten zu Behörden, zu Familienangehörigen, zum Einkauf, zu Veranstaltungen, zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder Ihren Umzug in Pflegeheime oder Einrichtungen für Betreutes Wohnen übernehmen wir gern. Die Kosten werden von Ihnen, Ihren Angehörigen bzw. den jeweiligen Auftraggebern getragen. Gern unterbreiten wir ein Angebot.

Rechtliche Grundlagen

Wenn Ihnen Ihr Arzt eine Krankenfahrt ohne medizinische Betreuung verordnet, müssen Sie zunächst die Genehmigung der verordneten Beförderungsleistung und deren Kostenübernahme von Ihrer Krankenkasse einholen.

Wenn Sie stationär in ein Krankenhaus/eine Klinik eingewiesen werden, stellt Ihr Arzt eine Verordnung für Krankentransporte aus. Hierfür ist keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Für die Beförderungsleistung ist ein gesetzlicher Eigenanteil in Höhe von 5 € bis max. 10 € zu leisten. Davon ausgenommen sind Inhaber eines Ausweises für Zuzahlungsbefreiungen.

Die Vereinfachung gilt für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Versicherte. Eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ist gegeben, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit einem Merkzeichen außergewöhnlich gehbehindert (AG), blind (BL) oder hilflos (H) haben oder in den Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft sind. Ist eine Einstufung in den Pflegegrad 3 erfolgt und zusätzlich das Merkzeichen gehbehindert (G) im Schwerbehinderenausweis eingetragen, zählt dies ebenfalls als dauerhafte Mobilitätisbeeinträchtigung. 

Als genehmigt gelten Fahrten zur ambulanten Behandlung, die vom (Zahn-)Arzt mit Hinweis auf die vorliegenden Mobilitätsbeeinträchtigung verordnet werden. Bitte beachten Sie, dass Fahrkosten nur zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit übernommen werden können.